Doppelbesteuerungsabkommen zwischen China und Österreich

Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen China und Österreich wurde kürzlich geändert. Die wichtigsten Änderungen sind:

  • Senkung des Quellensteuersatzes für Dividenden an bestimmte begünstigte Aktionäre (>25% Beteiligung oder direkt oder indirekt beteiligte staatliche Stellen) auf 5%.
  • Einführung von Quellensteuerbefreiungen für Zinszahlungen an staatliche Einrichtungen oder für Zinsen im Zusammenhang mit dem Verkauf von Ausrüstungen, Waren oder Dienstleistungen auf Kredit.
  • Anpassungen bei der Bestimmung des Ursprungslandes von Lizenzgebühren.
  • Die Dauer der Betriebsstätte für Bauarbeiten wurde von sechs auf zwölf Monate verlängert und schließt auch Aufsichtstätigkeiten im Zusammenhang mit Bauarbeiten ein.
  • Gleichzeitig wurde klargestellt, dass Dienstleistungen im Zusammenhang mit Bauarbeiten nicht als Dienstleistungsbetriebsstätte gelten

Der Quellensteuersatz für Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren bleibt unverändert bei 10 %.

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