Frist zur Mitteilungspflicht bei Leistungen gemäß §109a EStG endet am 28. Februar 2024
Unternehmen sowie Körperschaften des öffentlichen und privaten Rechts, die im Jahr 2023 für bestimmte Leistungen…
Unternehmen sowie Körperschaften des öffentlichen und privaten Rechts, die im Jahr 2023 für bestimmte Leistungen außerhalb eines Dienstverhältnisses an natürliche Personen und Personenvereinigungen ohne eigene Rechtspersönlichkeit Honorare ausbezahlt haben, unterliegen einer Mitteilungsverpflichtung.
Die nachfolgenden Leistungen außerhalb eines Dienstverhältnisses unterliegen der Meldeverpflichtung:
Keine Mitteilungspflicht, wenn
Für nähere Informationen bzw. Unterstützung bei der Erstellung und Übermittlung der Meldung kontaktieren Sie unsere Experten.
Mag. (FH) Nicole Gregorits
Prokuristin, StB
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