Doppelbesteuerungsabkommen zwischen China und Österreich
Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen China und Österreich wurde kürzlich geändert. Die wichtigsten Änderungen werden in diesem Artikel aufgezeigt.
Unternehmen und Körperschaften des öffentlichen und privaten Rechts müssen Auslandszahlungen von mehr als € 100.000 für die nachfolgenden Leistungen melden:
Keine Mitteilungspflicht, wenn
Für nähere Informationen bzw. Unterstützung bei der Erstellung und Übermittlung der Meldung kontaktieren Sie unsere Experten.
Mag. (FH) Nicole Gregorits
Prokuristin, StB
VIRTEOS NEWS
Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen China und Österreich wurde kürzlich geändert. Die wichtigsten Änderungen werden in diesem Artikel aufgezeigt.
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